Anwaltssekretariat
Rechnung / Abrechnung
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Mahn- und Zwangsvollstreckung
*Bitte beachten Sie, dass keine Rechtsberatung stattfindet! Jegliche Mahn- und Zwangsvollstreckungstätigkeiten kann und darf ich nur vorbereitend erledigen.
Die Ausbildung zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten befähigt nicht zu Inkassotätigkeiten (im eigenen Namen). Hierfür ist ein Sachkundenachweis gemäß § 10 Abs.1 S. 1 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vorgeschrieben.