FAQ

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN - FREQUENTLY ASKED QUESTIONS (FAQ)

 

 

1. Nicht die passende Tätigkeit unter "Leistungen" gefunden?

Macht nichts! Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Unter Leistungen finden Sie nur einen Umriss der Tätigkeitsfelder. Gerne erarbeite ich mit Ihnen ein individuelles Leistungskonzept. Sollte ich einmal nicht für Sie tätig werden können, kann ich sie vielleicht weitervermitteln. Fragen kostet nichts.

 

2. Ich habe kein (digitales/analoges) Diktiergerät, was nun?

Kein Problem! Analoge Diktiergeräte können Sie bei mir sogar ausleihen. Ich berechne dafür eine Kaution von € 20,00 die Sie, wenn das Diktiergerät wieder heile zurück kommt, natürlich wieder zurück erhalten. Für das digitale Diktieren gibt es viele kostenlose Apps, die Sie gerne nutzen können. Die Formate sind größtenteils alle abspielbar.

 

3. Welche Formate können abgespielt werden?

Im analogen Bereich bin ich ausgestattet mit Wiedergabegeräten für Minikassetten (Stenokassetten) und Microkassetten.

 

Digital arbeite ich mit der Transkriptionssoftware "ExpressScribe pro". Diese kann nahezu alle Dateiformate abspielen. Darunter auch das von beispielsweise Olympus genutzte DSS-Format. Hier eine Übersicht:

 

Audio:

*.AAC; *.ACT; *.AIFC; *.AIFF; *.AMR; *.APE; *.AU; *.CAF; *.DCT; *.DSP; *.DSS; *.DSS Pro (ds2); *.DVF; *.DVS; *.FLAC; *.OGG; *.M4A; *.MP2; *.MP3; *.MPC; *.MSV; *.QCP; *.RA / RM; *.SHN; *.SPX; *.VOC; *.VOX; *.WAV(einschließlich ADPCM, aLaw, GSM 6.10,* PCM und uLaw Codecs); *.WMA

 

Video:

*.3G2; *.3GP; *.ASF; *.AVI; *.DivX; *.DV; *.FLV; *.M4V; *.MKV; *.MOV; *.MP4; *.MPEG; *.VOB; *.WMV

 

4. Wie erreicht Sie mein Diktat?

Handschriftliche Aufzeichnungen können per E-Mail oder Post zugeschickt, aber auch vorbeigebracht werden.

Die analogen Diktate, sprich Kassetten, können mir gerne ebenfalls zugeschickt oder vorbeigebracht werden. Auf Wunsch hole ich sie auch vor Ort ab. Digitale Diktate können problemlos per E-Mail versandt oder bei Cloud-Anbietern (bspw. DropBox oder Google Drive) bereitgestellt werden.

Bitte beachten Sie, beim "Vorbeibringen" vorher einen Termin zu vereinbaren.

 

5. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Diktats?

Dies ist natürlich abhängig vom Umfang. In der Regel versuche ich Aufträge innerhalb von 24-48 Stunden zu bearbeiten. Sollte es einmal bei Ihnen sehr eilig sein, biete ich auch gegen einen kleinen Aufpreis Eilaufträge an, die jedoch von der Auftragslage abhängen.

 

6. Was kostet welche Leistung?

Sie finden hier keine Preisliste. Für Einzeltätigkeiten können Sie diese gerne per E-Mail abfragen oder schildern Sie mir Ihren Umfang. Ich erstelle Ihnen gerne ein kostenloses, unverbindliches und auf Sie zugeschnittenes Angebot.

 

7. Ich bin Privatperson und habe eine Forderung gegen jemanden, kenne mich aber mit Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren nicht aus.

Bitte beachten Sie, dass ich keine Rechtsberatung anbiete! Jegliche Mahn- und Zwangsvollstreckungstätigkeiten kann und darf ich als gelernte Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte nur vorbereitend erledigen und nicht im eigenen Namen (s. § 10 Abs. 1 S. 1 RDG u.a.). Ich biete diesen Dienst ausschließlich für Rechtsanwaltskanzleien an, die Hilfe in ihrem Sekretariat benötigen. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrem Anliegen in geeigneter Weise an einen Rechtsanwalt.